Gewinnrealisierung bei Grundstückverkäufen mit Bedingungen
- Michal Sosnecki
- 10. Aug. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Der Gewinn aus einem Grundstückverkauf einer Immobiliengesellschaft wird in der Periode realisiert, in der das Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. Ist die Erfüllung – wie dies bei einem Vertrag mit Suspendivbedingung der Fall ist – ungewiss, wird der Gewinn erst mit dem Grundbucheintrag (Verfügungsgeschäft) realisiert.