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AutorenbildMichal Sosnecki

Gewinnungskostenüberschuss bei internationalem Verlust vom Hauptsteuerdomizil zu tragen

Internationale Verlegung eines Geschäftsverlusts einer in der Schweiz beschränkt steuerpflichtigen Person: Ein nach der 2. Schuldzinsenverlegung verbleibender Gewinnungskostenüberschuss ist vom ausländischen Hauptsteuerdomizil zu übernehmen und nicht mit Nettoliegenschaftserträgen in anderen Kantonen zu verrechnen.



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