Internationale Verlegung eines Geschäftsverlusts einer in der Schweiz beschränkt steuerpflichtigen Person: Ein nach der 2. Schuldzinsenverlegung verbleibender Gewinnungskostenüberschuss ist vom ausländischen Hauptsteuerdomizil zu übernehmen und nicht mit Nettoliegenschaftserträgen in anderen Kantonen zu verrechnen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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