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Grundrechtsrügen erfordern Begründung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Jan. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bundesgericht prüft die Verletzung von Grundrechten nur wenn eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist.



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