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Grundstück einer Immobiliengesellschaft nicht betriebsnotwendig

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ein Grundstück einer Immobilienverwaltungsgesellschaft gilt nicht als betriebsnotwendig im Sinne des Ersatzbeschaffungsrechts, selbst dann, wenn die Voraussetzungen für einen Betrieb gemäss Umstrukturierungsrecht erfüllt sind.



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