Grundstückgewinne bei steuerbefreiter Vorsorgeeinrichtung steuerpflichtig
- Michal Sosnecki
- 5. Juli 2016
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Veräussert eine für die Kantons- und Gemeindesteuern steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung Grundstücke, unterliegen die Grundstückgewinne der Grundstückgewinnsteuer. Werden im selben Jahr mehrere im gleichen Kanton gelegene Grundstücke veräussert, so können Grundstückgewinne mit Grundstückverlusten verrechnet werden.