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Grundstückgewinne bei steuerbefreiter Vorsorgeeinrichtung steuerpflichtig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Juli 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Veräussert eine für die Kantons- und Gemeindesteuern steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung Grundstücke, unterliegen die Grundstückgewinne der Grundstückgewinnsteuer. Werden im selben Jahr mehrere im gleichen Kanton gelegene Grundstücke veräussert, so können Grundstückgewinne mit Grundstückverlusten verrechnet werden.



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