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Grundstückgewinnsteuer: Anrechenbare Anlagekosten

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Grundstückgewinnsteuer: Die Rückzahlung eines Grundverbilligungsvorschusses stellt eine untrennbar mit dem Erwerb der Liegenschaft verbundene Ausgabe dar, welche zu den Anlagekosten zu zählen ist.



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