top of page

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg: Veräusserer bleibt Steuerschuldner

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Apr. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Steuerschuldner der Grundstückgewinnsteuer ist im Kanton Freiburg der Veräusserer. Nach einzelnen kantonalen Grundstückgewinnsteuergesetzen kann zwar auch der Erwerber sich vertraglich verpflichten, die Grundstückgewinnsteuer zu vergüten, und wird damit einsprache- und beschwerdeberechtigt. Die Schuldübernahme durch den Erwerber begründet insbesondere kein Forderungsrecht des Gemeinwesens gegenüber dem Erwerber, sondern lediglich einen privatrechtlichen Anspruch des Veräusserers auf Ersatz der Steuer.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page