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Grundstücksüberführung: Steuerrechtliche Behandlung bei späterer Veräusserung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 28. Jan. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Die Überführung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu einer andersartigen, nicht landwirtschaftlichen geschäftlichen Nutzung (z.B. zum Zweck der Überbauung oder für gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel) ist nicht als eine die Grundstückgewinnsteuer auslösende steuersystematische Überführung ins ordentliche Geschäftsvermögen zu betrachten. Bei einer späteren Veräusserung unterliegt der ganze Gewinn der Einkommenssteuer.



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