Höhere Berufskosten für Expatriates nur bei befristeter Arbeit
- Michal Sosnecki
- 23. Mai 2017
- 1 Min. Lesezeit
Nur wer in der Schweiz einer zeitlich befristeten Arbeit nachgeht, kann die in der Expatriates Verordnung vorgesehenen höheren Berufskosten geltend machen.