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Höhere Berufskosten für Expatriates nur bei befristeter Arbeit

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Mai 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Nur wer in der Schweiz einer zeitlich befristeten Arbeit nachgeht, kann die in der Expatriates Verordnung vorgesehenen höheren Berufskosten geltend machen.



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