top of page

Höhere Ordnungsbusse für kantonale Steuern zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. März 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Es ist zulässig, die Ordnungsbusse für die Kantons- und Gemeindesteuer höher anzusetzen als jene für die direkte Bundessteuer.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page