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Höherer Weiterverkaufspreis als Grundstückgewinnsteuer-Basis

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Verkauft eine Gesellschaft eine Liegenschaft an ihren Aktionär und verkauft dieser die Liegenschaft gleichentags zu einem wesentlich höheren Preis weiter, gilt der zweite höhere Preis als Verkaufserlös für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer der Gesellschaft.



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