Handänderungssteuer bei Schenkungen verfassungskonform
- Michal Sosnecki
- 28. Sept. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Die gesetzliche Regelung des Kantons Solothurn, wonach bei Schenkungen die Handänderungssteuer erhoben wird, während diese bei Erbschaften nicht anfällt, verstösst nicht gegen das Rechtsgleichheitsgebot.