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Handänderungssteuer bei Schenkungen verfassungskonform

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 28. Sept. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Die gesetzliche Regelung des Kantons Solothurn, wonach bei Schenkungen die Handänderungssteuer erhoben wird, während diese bei Erbschaften nicht anfällt, verstösst nicht gegen das Rechtsgleichheitsgebot.



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