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Handänderungssteuer bei Vermögensübertragung ohne Handelsregistereintrag

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Die Vermögensübertragung einer Liegenschaft eines selbständig Erwerbenden stellt keine Umstrukturierung im Sinne des Fusionsgesetzes dar, wenn die Einzelfirma nicht im Handelsregister eingetragen war. Folglich ist die Erhebung der kantonalen Handänderungssteuer zulässig.



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