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Handänderungssteuer bei Weiterverkauf durch Erbengemeinschaft in Luzern

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Im Kanton Luzern unterliegt der Eigentumsübergang eines Grundstücks infolge Erbanfalls der Handänderungssteuer, wenn das Grundstück durch die Erbengemeinschaft weiterveräussert wird.



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