Die kantonalgesetzliche Regelung, wonach das Teilsatzverfahren nur auf offene Gewinnausschüttungen anwendbar ist, ist harmonisierungswidrig. Eine solche Regelung darf auch nicht in der durch das Steuerharmonisierungsgesetz vorgesehenen zweijährigen Anpassungsfrist eingeführt werden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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