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Hilflosenentschädigung reduziert behinderungsbedingte Kosten

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. Jan. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Hilflosenentschädigung wird aufgrund der Behinderung der steuerpflichtigen Person ausbezahlt und nicht um deren Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Deshalb reduziert sie die selbstgetragenen Kosten einer behinderten Person.



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