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AutorenbildMichal Sosnecki

Holdingprivileg nach rückwirkender Ausgliederung erst ab Folgeperiode

Bei einer rückwirkenden Ausgliederung des Betriebs auf die Tochtergesellschaft ist im System der Vergangenheitsbemessung das Holdingprivileg erst in der folgenden Steuerperiode möglich.



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