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Holdingprivileg nach rückwirkender Ausgliederung erst ab Folgeperiode

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 2. Sept. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Bei einer rückwirkenden Ausgliederung des Betriebs auf die Tochtergesellschaft ist im System der Vergangenheitsbemessung das Holdingprivileg erst in der folgenden Steuerperiode möglich.



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