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Holdingprivileg nach rückwirkender Ausgliederung erst ab Folgeperiode

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Bei einer rückwirkenden Ausgliederung des Betriebs auf die Tochtergesellschaft ist im System der Vergangenheitsbemessung das Holdingprivileg erst in der folgenden Steuerperiode möglich.



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