Indizien für das Vorliegen eines simulierten Darlehens sind insbesondere die Höhe der Darlehenssumme im Vergleich zu den eigenen Mitteln des Darlehensnehmer, die fehlende Bonität der Schuldnerin, das Fehlen von Sicherheiten und von Bestimmungen über die Rückzahlung, ebenso die tatsächlich fehlende Rückzahlung, das Fehlen eines schriftlichen Darlehensvertrags, ein Klumpenrisiko bei der darlehensgebenden Gesellschaft sowie die Tatsache, dass Darlehenszinsen nicht bezahlt werden bzw. zum Kapital geschlagen werden und die Gewährung des Darlehens mit dem statutarischen Zweck der darlehensgebenden Gesellschaft in keinerlei Zusammenhang steht.
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