Interkantonale Doppelbesteuerung: Erschöpfung des Instanzenzugs in einem Kanton erforderlich
- Michal Sosnecki
- 21. Sept. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Bei einer Beschwerde wegen interkantonaler Doppelbesteuerung muss nach dem BGG zwingend in einem Kanton der ganze Instanzenzug durchlaufen werden, bevor das Bundesgericht angerufen werden kann.