Internationale Betriebstättenbesteuerung: Die quotenmässige Ausscheidung vermag der - nur im internationalen Verhältnis bestehenden - Wechselkursproblematik nicht angemessen Rechnung zu tragen. Zur Ablösung einer im internationalen Verhältnis wenig bekannten und problematischen Lösung braucht es keine Übergangsregelung.
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Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
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