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Jahresrechnung in CHF maßgebend, keine Abzüge für Umrechnungsverluste

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Für das Steuerrecht ist die Jahresrechnung in Schweizer Franken massgebend, auch wenn die Gesellschaft ihre Bücher in einer funktionellen Währung führt. Umrechnungsverluste können nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand abgezogen werden.



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