Jahresrechnung in CHF maßgebend, keine Abzüge für Umrechnungsverluste
- Michal Sosnecki
- 31. Aug. 2015
- 1 Min. Lesezeit
Für das Steuerrecht ist die Jahresrechnung in Schweizer Franken massgebend, auch wenn die Gesellschaft ihre Bücher in einer funktionellen Währung führt. Umrechnungsverluste können nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand abgezogen werden.