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Kantone behalten Zuständigkeit für Steuertarif und Abzüge

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. Juli 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 28. Okt. 2024

Steuertarif, Freibeträge und Sozialabzüge verbleiben auch nach der Steuerharmonisierung in der Zuständigkeit der Kantone.



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