Kantone behalten Zuständigkeit für Steuertarif und Abzüge
- Michal Sosnecki
- 11. Juli 2003
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 28. Okt. 2024
Steuertarif, Freibeträge und Sozialabzüge verbleiben auch nach der Steuerharmonisierung in der Zuständigkeit der Kantone.