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Kantone dürfen Luxusanteil für Geschäftsfahrzeuge weiterhin ausschliessen

1. Mai 2015
1 Min. Lesezeit

Auch nach der Einführung des neuen Lohnausweises im Jahr 2007 besteht für die Kantone die Möglichkeit der Ausscheidung eines Luxusanteils für Geschäftsfahrzeuge.



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