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Kantonsrecht bleibt trotz Lückenschließung durch Bundesrecht maßgebend

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Werden Lücken im kantonalen Recht mit bundesrechtlichen Bestimmungen geschlossen, handelt es sich gleichwohl um eine Anwendung von kantonalem Recht und die Verwaltungsgerichtsbeschwerde steht deshalb nicht offen.



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