Kapitalanlageliegenschaften bei steuerneutraler Übertragung
- Michal Sosnecki
- 5. Sept. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Werden die Aktiven – mit Ausnahme von drei Kapitalanlageliegenschaften – von einer Einzelfirma steuerneutral auf eine Aktiengesellschaft übertragen, müssen die Kapitalanlageliegenschaften nicht ins Privatvermögen überführt werden.