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Kapitalanlageliegenschaften bei steuerneutraler Übertragung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Sept. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Werden die Aktiven – mit Ausnahme von drei Kapitalanlageliegenschaften – von einer Einzelfirma steuerneutral auf eine Aktiengesellschaft übertragen, müssen die Kapitalanlageliegenschaften nicht ins Privatvermögen überführt werden.



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