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Kapitalbezug aus 2. Säule drei Jahre nach Einkauf gesperrt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 15. Jan. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Die aus Einkäufen in die 2. Säule resultierenden Leistungen dürfen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden. Dies gilt auch, wenn der Einkauf und der Kapitalbezug bei zwei verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen vorgenommen wurden.



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