Im Falle eines Wechsels des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit für die laufende Steuerperiode in dem Kanton, in welchem der Steuerpflichtige am Ende dieser Periode seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme besteht jedoch für die Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen: Solche Leistungen sind in demjenigen Kanton steuerbar, in dem der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Fälligkeit seinen Wohnsitz hat.
Kapitalleistungen aus Vorsorge bei Wohnsitzwechsel am Fälligkeitsort steuerbar
Aktualisiert: 11. Nov. 2024