Katasterwert als Ersatzwert für Grundstückgewinnsteuer
- Michal Sosnecki
- 10. Sept. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Der Kanton Luzern darf für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer anstelle des historischen Erwerbspreises auf den Katasterwert vor 30 Jahren als Ersatzwert abstellen.