Beiträge an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) können nicht abgezogen werden, wenn die steuerpflichtige Person bereits Rentenbezüger ist, denn sie gilt dann nicht mehr als erwerbstätig; der Abzug ist aber lediglich bei erwerbstätigen Steuerpflichtigen möglich.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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