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Kein 3a-Abzug für Rentenbezüger

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Beiträge an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) können nicht abgezogen werden, wenn die steuerpflichtige Person bereits Rentenbezüger ist, denn sie gilt dann nicht mehr als erwerbstätig; der Abzug ist aber lediglich bei erwerbstätigen Steuerpflichtigen möglich.



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