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Kein Abzug bei unklarer geschäftlicher Darlehensvergabe

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Der Verlust aus der Abschreibung eines Darlehens kann nicht abgezogen werden, wenn aus den widersprüchlichen Äusserungen des Gläubigers nicht klar hervorgeht, dass das Darlehen geschäftlich gewährt wurde.



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