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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Abzug der MBA-Kosten als Weiterbildung für Banker

Für einen Banker mit kaufmännischer Lehre sind die Kosten für das Rochester-Bern Executive MBA-Programm nicht als Weiterbildungskosten abzugsfähig, da das Studium zu einem Erwerb wesentlicher Zusatzkenntnisse und damit zu einer deutlichen Verbesserung der Berufsaussichten führt.



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