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Kein Abzug für nicht ärztlich verordnete Massagen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 6. Juli 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Krankheitskosten: Massagen, welche nicht ärztlich verschrieben worden sind, können nicht zum Abzug zugelassen werden.



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