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Kein Abzug für Parteispenden: Beschwerde mangels Legitimation abgewiesen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Im Kanton Luzern können Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Auf eine gegen diese Regelung erhobene Beschwerde wurde mangels Legitimation nicht eingetreten, ansonsten wäre die Beschwerde wohl gutgeheissen worden, da das StHG die zulässigen Abzüge abschliessend regelt.



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