Kein Abzug für privates Arbeitszimmer bei Überstunden zu Hause
- Michal Sosnecki
- 4. März 2015
- 1 Min. Lesezeit
Wenn eine unselbständige Rechtsanwältin über ihr Pensum hinaus in der Freizeit Arbeiten zu Hause erledigt, kann sie keine Kosten für ein privates Arbeitszimmer abziehen.