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Kein Abzug für Säule 2b-Beiträge bei Altersrente

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Unselbständige, die eine Altersrente beziehen, können keine steuerlich abziehbaren ordentlichen Beiträge bzw. Einkaufsbeiträge an die Säule 2b entrichten bzw. vom steuerbaren Einkommen abziehen.



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