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Kein Abzug von 2.-Säule-Beiträgen nach Rentenbeginn

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Abzugsfähigkeit von Beiträgen an die zweite Säule: Die ordentlichen Beiträge und Einkaufsbeiträge können von den Einkünften nicht abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige das Rentenalter erreicht hat, eine Altersrente - finanziert aus dem obligatorischen Teil der Vorsorgeeinrichtung - bezieht, jedoch weiterhin erwerbstätig bleibt und im überobligatorischen Teil aktiv versichert ist.



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