Abzugsfähigkeit von Beiträgen an die zweite Säule: Die ordentlichen Beiträge und Einkaufsbeiträge können von den Einkünften nicht abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige das Rentenalter erreicht hat, eine Altersrente - finanziert aus dem obligatorischen Teil der Vorsorgeeinrichtung - bezieht, jedoch weiterhin erwerbstätig bleibt und im überobligatorischen Teil aktiv versichert ist.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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