Kein Anspruch auf höheren Mietkostenabzug ohne Nachweis der Ungleichbehandlung
- Michal Sosnecki
- 6. Feb. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Mietkostenabzug: Ist eine Ungleichbehandlung nicht nachgewiesen, so kann offen bleiben, ob nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung im Unrecht ein Anspruch auf einen höheren Mietkostenabzug besteht.