Kein Anspruch auf mündliche Anhörung in Steuerstrafsachen
- Michal Sosnecki
- 8. Nov. 2018
- 1 Min. Lesezeit
In Steuerstrafsachen schliesst das Recht auf ein faires Verfahren die mündliche Anhörung nicht mit ein.
In Steuerstrafsachen schliesst das Recht auf ein faires Verfahren die mündliche Anhörung nicht mit ein.
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).