Kein Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung bei verfügbaren Mitteln durch Liegenschaft
21. Dez. 2009
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Grundeigentümer müssen die für einen Prozess benötigten finanziellen Mittel durch Vermietung, Belehnung oder Veräusserung der Liegenschaft aufbringen. Ein Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung besteht in einem solchen Fall nicht.