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Kein Arbeitswegabzug bei Geschäftswagen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 19. Juni 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Geschäftswagen unentgeltlich zur Verfügung stellt und auch sämtliche Kosten trägt, darf der Arbeitnehmer keinen Abzug für den Arbeitsweg vornehmen. Deklariert der Arbeitnehmer trotzdem einen solchen Abzug, begeht er eine versuchte Steuerhinterziehung.



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