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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Befangenheitsverdacht durch Doppelrolle und persönliche Beziehungen

Der Umstand, dass der Präsident der Kantonalen Steuerkommission Uri gleichzeitig als leitender Angestellter der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz tätig ist und überdies bevorzugter Jasspartner des Vorsitzenden der Vorinstanz ist, begründet noch nicht den Anschein der Befangenheit.



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