Der Umstand, dass der Präsident der Kantonalen Steuerkommission Uri gleichzeitig als leitender Angestellter der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz tätig ist und überdies bevorzugter Jasspartner des Vorsitzenden der Vorinstanz ist, begründet noch nicht den Anschein der Befangenheit.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page