Kein Berufskostenabzug für IV-Bezügerin
- Thanusiya Wimalanathan
- 9. Mai 2012
- 1 Min. Lesezeit
Besucht eine IV-Bezügerin eine Tagesstätte und bezieht von dort keinen Lohn, können die Kosten für das Fahrrad sowie die Kosten für auswärtige Verpflegung nicht als Berufskosten abgezogen werden.