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Kein Berufswechsel bei Reduktion der Haupterwerbstätigkeit

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Okt. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Berufswechsel (Zwischenveranlagung) liegt bei der direkten Bundessteuer nur vor, wenn die Art und Struktur der bisherigen beruflichen Tätigkeit sich grundlegend ändert. Das ist nicht der Fall, wenn die Haupterwerbstätigkeit zugunsten der Nebenerwerbstätigkeit reduziert wird.



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