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Kein Beschwerderückzug bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 31. Aug. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Einem Beschwerderückzug wird auch unter dem DBG nicht Folge geleistet, wenn  die angefochtene Verfügung offensichtlich fehlerhaft ist.



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