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Kein Eintritt bei verspätetem Kostenvorschuss

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 29. Feb. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. März

Wird der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig geleistet, so tritt das Gericht auf die Beschwerde nicht ein. Dies gilt auch, wenn nach Ablauf der Frist zur Bezahlung des Kostenvorschusses ein Gesuch um Fristerstreckung gestellt wird, bzw. der Kostenvorschuss sodann verspätet doch geleistet wird.



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