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Kein Erlass der Grundstückgewinnsteuer bei aussergerichtlichem Nachlassvertrag

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Jan. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Die Grundstückgewinnsteuer kann im Kanton Aargau erlassen werden, wenn in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung die Gläubiger nicht volle Deckung erhalten. Diese Regelung gelangt bei einem aussergerichtlichen Nachlassvertrag nun jedoch nicht zur Anwendung.



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