Die Grundstückgewinnsteuer kann im Kanton Aargau erlassen werden, wenn in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung die Gläubiger nicht volle Deckung erhalten. Diese Regelung gelangt bei einem aussergerichtlichen Nachlassvertrag nun jedoch nicht zur Anwendung.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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