top of page

Kein Gehörsverstoß bei verspätetem Akteneinsichtsgesuch

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. Apr. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein Gesuch um Akteneinsicht verspätet gestellt, so liegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, wenn die Behörde das Gesuch abweist.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page