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Kein gewerbsmässiger Handel bei Obligationenkäufen ohne Marktgewinnausnutzung

  • 24. Mai 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Gewerbsmässigkeit: Ein gewerbsmässiger Handel mit Wertpapieren ist zu verneinen soweit Obligationen nicht in Ausnutzung der Entwicklungen des Marktes zur Gewinnoptimierung gekauft werden.



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