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Kein gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Wer lediglich in Teilzeit Sekretariatsarbeiten im Familienunternehmen verrichtet und einen Aktienanteil von nur 5% an der Gesellschaft besitzt, hat keinen massgebenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Es kann in der Folge nicht von einem gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel ausgegangen werden kann.



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