Kein Kinderabzug bei ausreichendem Vermögen des Kindes
- Michal Sosnecki
- 14. Juni 2011
- 1 Min. Lesezeit
Ist der Sohn einer steuerpflichtigen Person nicht auf Unterstützungsleistungen angewiesen, da er über genügend Vermögen verfügt - vorliegend über eine Versicherungssumme von 700'000 Franken - kann der Kinderabzug nach Art. 213 Abs. 1 lit. a DBG nicht geltend gemacht werden.